Prozessbericht: Einstellung und Freispruch im dritten Borni-Prozess!

  1. Prozesstag: 20. Januar 2020

Beim dritten Borni-Prozess sind um die 20 Leute gekommen, um die angeklagte Person, Leo, solidarisch zu unterstützen.
Nachdem das Recht auf Mitschriften der Öffentlichkeit zunächst unterdrückt wurde, indem uns die Bleistifte abgenommen wurden und die Justizbeamt*innen rumgemuckst haben, bis sie uns endlich neue gebracht haben, hat Leo am Anfang ihre lange, bewegende Prozesserklärung vorgelesen. Dabei ging es um Polizeigewalt, um das Bornikonzept und um queerfeministische und antirassistische Perspektiven auf Wohnungsnot. Nachdem der Widerstandsparagraph §113 2017 vor G20 verschärft wurde, hat sich die Zahl der Widerstandsvorwürfe verdoppelt. Leo ist eine von den Personen, denen nach der Verschärfung des §113 „Widerstand“ im Zuge der Borniräumung vorgeworfen wird. Auch Hausfriedensbruch wird Leo und allen anderen Borni-Besetzerinnen vorgeworfen, obwohl bis jetzt nicht geklärt ist, ob Ingo Malters, Geschäftsführer von „Stadt und Land“, die Alleinvertretungsbefugnis hatte, um Strafanträge und Räumungsanordnungen zu stellen. Als Ingo als Zeuge aufgerufen wurde, wurde er von seinem treuen Fanclub aus dem Publikum mit Konfetti und Ingo-Shirts begrüßt. Er erklärte, dass er normalerweise ja im Geschäftsführungsduo mit Kollegin Keilholz jede Entscheidung nach Absprache treffen müsste, aber er an dem Pfingstsonntag der Besetzung natürlich niemanden erreicht habe – tja, und deshalb dann automatisch eine Alleinvertretungsbefugnis hatte. Merkwürdig war auch, dass das leerstehende Gebäude in den Jahren zuvor nicht saniert wurde, was dann eigentlich als Zweckentfremdung angemeldet werden muss. Dies geschah allerdings erst, nachdem das Haus durch die Besetzung in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt war. Auch dass dort laut Ingo nun bald eine Kita eröffnet werden soll, hängt augenscheinlich mit dem Bornikonzept von #besetzen zusammen, in dem Kiezräume und Kita vorgesehen waren. Die Behauptung, er hätte räumen lassen, da es gefährlich für die Besetzer*innen gewesen sei, sich im Haus aufzuhalten, da es statisch nicht mehr sicher war, ist unglaubwürdig, wenn er selbst im nächsten Satz sagt, dass es eine umgehende Prüfung der Gebäudesubstanz erst nach der Besetzung gab.

Als Ingo am Pfingstsonntag bei der Borni ankam, hat er ziemlich direkt Strafanträge gestellt – was er nicht hätte machen müssen, um räumen zu lassen – ohne dass in den Verhandlungen mit #besetzen je ein Wort darüber gefallen ist. Nach 5 Stunden wars ihm dann zu blöd: Er hätte für sein „letztes Ultimatum“, was er nicht als solches angekündigt hat, noch 30 Minuten Zeit gegeben, um die Verhandlungsdelegation ins Haus reingehen zu lassen, um mit den 60 Leuten darüber zu diskutieren, und dann …hats ihm zu lange gedauert. War ja auch schon fast dunkel, das hat die Polizei sicher genervt. Ergebnis: Räumungstitel! (Der war anscheinend schon unterschrieben, als die Delegation das Verhandlungsangebot ins Haus brachte.)
Von dem Verhandlungsangebot, keine Strafanträge zu stellen, wenn die Besetzer*innen das Haus am selben Abend verließen, und eine Nutzung für 6 Euro pro Quadratmeter zu beschließen, habe Ingo noch nichts gehört. Außerdem kann er ja jetzt auf einmal nicht alleine entscheiden, ob die Strafanträge nicht auch wieder zurückgenommen werden können. Obwohl er 2 Monate nach der Räumung das zweite Mal Strafanträge alleine unterschrieben hat…Hä?! Ingo! Neu war, dass Ingo von einer „Durchbruchsfalle“ mit Streusäcken geredet hat, die auf die Polizei hätten fallen können, wenn diese versucht hätten, eine Barrikade zu räumen. Das fände er dann doch „kriminell“. Auch die Polizeizeugen haben mal wieder bewiesen, dass ihre Arbeit wohl doch sehr beschränkt über den unmittelbaren Sachverhalt hinausgeht: Dass das Haus leer stand, ohne saniert zu werden; dass es in Berlin mehr als 50.000 Menschen gibt, die kein solches Dach überm Kopf haben, und dass Polizeigewalt nicht grade dazu führt, dass sich Aktivist*innen kooperativ zeigen, scheint wohl zu komplex für Team Blau zu sein. Für den einen Kollegen sei es nun mal „passiver Widerstand“ wenn Menschen wie Leo sich beim Räumen „einfach hängen lassen“ und nicht aufstehen, wenn man es ihnen sagt. Hm, das unterstreicht mal wieder den großen Auslegungsspielraum des Widerstandsparagraphen.

Die Richterin wollte wohl nochmal die Spannung steigen lassen, und hatte eher Lust auf einen frühen Feierabend – deshalb gibt es noch einen zweiten Termin am 30.01. zum Tag des L34-Prozesses, um 12:15 Uhr im Amtsgericht Tiergarten! Bringt euer Bingo mit, uns fehlt nur noch ein Wort in der 5er Reihe: Freispruch!

2. Prozesstag: 06. Februar 2020

Der Tag des Liebig-Prozesses war dem Gericht wohl schon heiß genug. Deshalb verschoben sie den Prozess von Leo nochmal um eine Woche. Schließlich kam wieder ein mittelgroßer Haufen solidarischer Menschen, die Leo begleiteten.
Doch schon bevor alle in den Saal durften – was sich wie schon so oft wieder lange zog – kam Leos Anwalt mit einem so gut wie sicheren Ergebnis aus den Vorgesprächen mit Richterin und Staatsanwältin. So sollte es eine „Einstellung wegen Verfahrenshindernissen“ bezüglich des Hausfriedensbruches geben und einen „Freispruch“ für die Widerstandsanzeige. Relativ überrascht durften schließlich alle in den Saal.
Zuerst stellte Leos Anwalt noch kurz einige Anträge, anschließend kamen nur noch die Abschlussplädoyes. Die Staatsanwältin aus der „politischen Abteilung“ sag natürlich bloß die legalistische Ebene und behauptete, an der Wohnungsnot werde sich wegen Gerichtsentscheidungen nichts ändern. Logisch, wenn sie Besetzer*innen immer wieder kriminalisieren und für das Kapital die Häuser, die leer stehen sollen, leer räumen. Leos Anwalt hingegen zeigte auf, dass soziale Errungenschaften immer nur durch soziale Kämpfe entstanden sind. Die Richterin ließ sich darauf nicht besonders ein, trotzdem stellte sie das Verfahren wegen Hausfriedensbruch ein – weil Ingo ĺaut dem Gesellschaftsvertrag seines eigenen Vereins die Räumung nicht ohne seine Kollegin Keilholz hätte stellen können. Sprich: Bestimmt war die Besetzung nach bürgerlichem Recht Hausfriedensbruch (was auch immer der Frieden eines leerstehenden Hauses ist), aber das ist egal, weil Ingo zu sehr rumgemackert hat und dachte er könnte Sachen alleine machen, die er (nach bürgerlichem Recht und den Regeln seines Vereins) nicht ohne seine Kollegin „deren Namen wir hier immer vergessen“ (Orginalzitat Richterin) hätte machen dürfen. Tja. Und auch für den Widerstand gab es einen Freispruch, die Vorwürfe seien nämlich „an der Grenze zu gar nichts.“ Damit ist das Bingo vollständig und die Repression hat sich wohl ins eigene Bein geschossen. Die Staatsanwaltschaft schnaubte und kündigte an weitere Rechtsmittel einzulegen. Noch ist also nichts sicher, aber der Hausfriedensbruch für die 56 Besetzerinnen der Borni bröckelt.