Prozessbericht: #borni 25.11.19

Wir berichten hier von einem juristischen Verfahren gegen jene, die sich dafür einsetzen, Räume zu schaffen, die nicht staatlicher Kontrolle unterliegen und in denen politische Veränderungen ausprobiert werden können. Räume, zu denen viele Menschen Zugang haben, da sie günstig und offen für alle sind. Wir berichten hier von einem juristischen Verfahren gegen jene, die sich mit ihren Taten direkt oder indirekt gegen Strukturen und Ereignisse richten, welche vom Staat mitverursacht und/oder mitverantwortet werden. Das Ergebnis liegt eigentlich auf der Hand, denn es ist kein neues: Polizeigewalt gibt es nicht, die Polizei lügt nie und Eigentum; Ja Eigentum muss geschützt werden. 

Erklärung zum Vorwurf, Sachlage und geladenen Zeugen

Es ist Montag morgens, der Saal ist voller verschlafener Gesichter. Hier soll heute über Schuld oder Unschuld entschieden werden. Ein Mensch wird für die Besetzung der Bornsdorferstr. 37B, Berlin Neukölln, angeklagt. Bei der Anklage handelt es sich um gemeinschaftlich begangenen „Hausfriedensbruch“ (§123 StGB). Bei der Räumung soll der Angeklagte Widerstand geleistet haben. Dieser Widerstand sei dann gleich so intensiv gewesen, dass sich Polizei und Justiz drei weitere Vorwürfe für den Angeklagten ausgesucht haben: „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“  (§§§113, 114, 223 StGB). Als wäre das nicht genug, war für die Person noch eine zweite Verhandlung im direkten Anschluss angesetzt. Bei dieser sollte es um eine Vermummung (§  17a VersG) während einer Nazi-Blockade anlässlich des sogenannten Frauen-Marsch der AfD Anfang 2018  gehen. Zur „Wahrheitsfindung“ wurden zwei Polizisten geladen (POM Säubert, POM Trabalski), die – mensch mag es kaum glauben – die einzigen Zeugen gewesen seien bei der vorgeworfenen Straftat. Zusätzlich wurde der Mensch geladen, der aus unserer Sicht eine große Verantwortung bei der Räumung trägt: Ingo Malter, der Geschäftsführer von Stadt-und-Land. Dieser war am Tag der Besetzung selbst vor Ort und gab am frühen Abend den Räumungsbefehl.Die Verhandlung wurde drei Tage vor dem Termin in den Hochsicherheitsraum verlegt. Nichts ungewöhnliches, wenn Menschen offen zur Prozessbegleitung einladen und dem Gericht zu erkennen geben, das sie die Repression nicht einfach kommentarlos hinnehmen werden. Es soll einschüchtern und zeigen, wer in den Räumen des Gerichts das Sagen hat, indem Justiz-Beamt*innen die ganze Zeit das Publikum beobachten und mensch komplett durchsucht wird, damit ja nicht mehr als ein Blatt Papier und ein Bleistift pro Person in den Raum gelangt.


Politische Prozessführung

Der Prozess wurde politisch geführt. Das ist für uns ein Akt der Selbstermächtigung und Aneignung eines Raums, der hierarchisch organisiert und in dem mensch ersteinmal fremdbestimmt ist.  Was wir von dem Theater halten, erläuterte der Angeklagte in seiner Prozesserklärung: „Ich bin heute hierher gekommen, um diesen Prozess politisch zu führen. Das bedeutet für mich, diese Verhandlung in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu setzen und auch meinen Aktivismus politisch zu begründen. (…) Hier und heute und im allgemeinen versuchen Gerichte, meist erforlgreich, Verfahren zu entpolitisieren. Und die Handlungen der Menschen auf der Anklagebank loszulösen von ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen. (…)“ Die Erklärung endete damit, dass der Angeklagte sagte, er stehe hier ja sowieso nur exemplarisch vor Gericht, dass also jede der 56 anderen Personen aus dem Haus an seiner Stelle stehen könnte und am Ende sowieso alle gemeint seien. Er erklärte, dass er keinen Grund sehe, weiter alleine auf der Anklagebank zu sitzen und verließ mit den Worten „Ihr könnt euch jetzt mit meinem Anwalt streiten“ den Saal. Einige Minuten später (die Verzögerung ist auf die Einlasskontrollen zurückzuführen) kam der Angeklagte wieder in den Saal. Jedoch nicht vorne bei seinem Anwalt, sondern hinten im Publikumsbereich, wo er sich zu den solidarischen Menschen gesellte, welche den Prozess beobachteten. Dies sollte noch einmal unterstreichen, dass er sich nicht an dem Theater, welches vorne stattfindet, beteiligt und die Individualisierung, welche das Strafsystem mit sich bringt, nicht mitträgt. Deshalb schien es nur konsequent, dass der Angeklagte sich zu den Menschen setzte, die mit dem Prozess genauso gemeint waren. Der Richter reagierte mit großen Augen, sagte aber nichts und tat für den Rest der Verhandlung so, als wäre der Angeklagte nicht im Raum.


Zusammenfassung des weiteren Verlaufs

Lange 5 Stunden ging dann die Zeug*innenbefragung, in welcher es um kleinste Details ging, an die sich dann am Ende doch niemand mehr erinnern konnte. Die Cops waren bei der Beschreibung der „Gewalt“, die sie angeblich erfahren haben, nicht zurückhaltend. Auch wie ihre Rache aussehen würde, wenn sie etwas abbekommen, beschreiben sie ohne Zögern: „Hätte er (der Angeklagte) mich geschlagen, dann wüsste ich das, weil dann hätte er mit Sicherheit eine Retourkutsche bekommen“. Auf Nachfrage erklärte der Polizeibeamte, dass er „Gleiches mit Gleichem“ beantworte. Dass es sich hier um ein offenes Bekenntnis zu Gewalt aus dem Motiv der Rache (und somit um zur Schau getragenen Amtsmissbrauch) handelt, wurde weder vom Richter noch vom Staatsanwalt auf irgendeine Weise kommentiert.Bei der Befragung gab es Ungereimtheiten zwischen den beiden Aussagen der Polizisten. Der erste, POM Säubert, ist in einem anderen Verfahren bereits durch eine Falschaaussage aufgefallen. Damals hatte er ebenfalls ein*e linke*n Aktivist*in belastet, was aber durch Videomaterial eindeutig widerlegt werden konnte. Die Anfrage, über diesen Fall genauer zu sprechen, lehnte der Richter mit der Begründung, dass vergangene Falschaussagen nicht die Glaubwürdigkeit beeinflussen würden, ab.Der Zeuge Malter traute sich nur unter Begleitung eines eigenen Anwalts auszusagen und schien sich gut darauf vorbereitet zu haben, da er darauf bedacht war, den Leerstand des Hauses für den er verantwortlich ist, gut zu begründen.

Das Urteil

Die Urteilsverkündung haben wir uns geschenkt. Wir wussten, dass es hier weder um die Höhe des Urteils, noch wirklich um die Person auf der Anklagebank geht. Das haben wir dem Gericht an diesem Tag gezeigt. Die logische Konsequenz war für uns, den Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung zu verlassen. Das Urteil lautet: 180 Tagessätze (2.700€ + Gerichtskosten + Anwaltskosten). Damit ist der Richter sogar um 20 Tagessätze höher gegangen als von Seiten der Staatsanwaltschaft gefordert.Wir sind nicht überrascht. Wie in der Prozesserklärung vorgelesen, wurde an diesem Tag nicht über Recht und Unrecht entschieden, vielmehr wurde ein Mensch exemplarisch für all jene verurteilt, die sich an politischen Kämpfen für eine bessere Gesellschaft beteiligen.Uns ist klar, dass dieser Staat  es nicht zulässt, dass Menschen, die für eine Alternative zum Kapitalismus, für selbstverwaltete und basisdemokratische Formen des Zusammenlebens kämpfen, in ihrem Protest selbstbestimmt handeln. Laut Staatsanwalt gehören Kämpfe gleich abgeschafft:  „Der Kampf gegen Wohnungsverdrängung hat ja schon einen gewissen Wert, aber deine Aussage beinhaltete das Wort Kampf. Und Kampf ist mit der demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.“

Mini Auswertung zur Politische Prozessführung 

Es gab Momente in denen die Überlegungen die wir im vorhinein hatten gut umgesetzt werden konnten und wir das Gefühl von Selbstbestimmug in den Räumen des Gerichts hatten. Aber durch seine Dauer war der Prozess doch sehr anstrengend und frustrierend. Einige solidarische Menschen konnten der Länge wegen nicht bis zum Ende bleibe und die übrigen waren dadurch das Essen und Trinken nicht mit in den Hochsicherheitsraum gebracht werden kann sehr erschöpft. Allgemein gab es auch das Gefühl das die Dinge die wir sagten und taten den Raum nicht verlassen würden, also nicht weiter als im Saal wirkten, da keine Presse vor Ort war. Wir wollen deshalb nocheinmal überlegen wie eine solidarische Prozessbegleitung gestaltet werden kann und was es noch für Formen der politischen Prozessführung gibt. Wenn ihr dazu Gedanken habt teilt diese uns gerne mit. Wir wollen nach den nächsten Prozess nochmal einen Text mit unserer Auswertung und Analyse schreiben.

Danke an alle die da waren 🙂


Squat the city, fight the law!

Nächste #borni Prozesstermine: 06.12.19 und 20.01.20

Prozesserklärung von diesem Prozess