- Prozesstag: 20. Januar 2020
Beim dritten Borni-Prozess sind um die 20 Leute gekommen, um die angeklagte Person, Leo, solidarisch zu unterstützen.
Nachdem das Recht auf Mitschriften der Öffentlichkeit zunächst unterdrückt wurde, indem uns die Bleistifte abgenommen wurden und die Justizbeamt*innen rumgemuckst haben, bis sie uns endlich neue gebracht haben, hat Leo am Anfang ihre lange, bewegende Prozesserklärung vorgelesen. Dabei ging es um Polizeigewalt, um das Bornikonzept und um queerfeministische und antirassistische Perspektiven auf Wohnungsnot. Nachdem der Widerstandsparagraph §113 2017 vor G20 verschärft wurde, hat sich die Zahl der Widerstandsvorwürfe verdoppelt. Leo ist eine von den Personen, denen nach der Verschärfung des §113 „Widerstand“ im Zuge der Borniräumung vorgeworfen wird. Auch Hausfriedensbruch wird Leo und allen anderen Borni-Besetzerinnen vorgeworfen, obwohl bis jetzt nicht geklärt ist, ob Ingo Malters, Geschäftsführer von „Stadt und Land“, die Alleinvertretungsbefugnis hatte, um Strafanträge und Räumungsanordnungen zu stellen. Als Ingo als Zeuge aufgerufen wurde, wurde er von seinem treuen Fanclub aus dem Publikum mit Konfetti und Ingo-Shirts begrüßt. Er erklärte, dass er normalerweise ja im Geschäftsführungsduo mit Kollegin Keilholz jede Entscheidung nach Absprache treffen müsste, aber er an dem Pfingstsonntag der Besetzung natürlich niemanden erreicht habe – tja, und deshalb dann automatisch eine Alleinvertretungsbefugnis hatte. Merkwürdig war auch, dass das leerstehende Gebäude in den Jahren zuvor nicht saniert wurde, was dann eigentlich als Zweckentfremdung angemeldet werden muss. Dies geschah allerdings erst, nachdem das Haus durch die Besetzung in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt war. Auch dass dort laut Ingo nun bald eine Kita eröffnet werden soll, hängt augenscheinlich mit dem Bornikonzept von #besetzen zusammen, in dem Kiezräume und Kita vorgesehen waren. Die Behauptung, er hätte räumen lassen, da es gefährlich für die Besetzer*innen gewesen sei, sich im Haus aufzuhalten, da es statisch nicht mehr sicher war, ist unglaubwürdig, wenn er selbst im nächsten Satz sagt, dass es eine umgehende Prüfung der Gebäudesubstanz erst nach der Besetzung gab.
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