Rechtliche Lage bezüglich Hausbesetzungen

Häuser besetzen – was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?

Als politisches Kampfform sind Besetzungen seit vielen Jahren im Repertoire von sozialen Bewegungen. Mal als Mittel genutzt, um Aufmerksamkeit für bestimmte Forderungen zu schaffen, mal um sich gesellschaftlichen Raum anzueignen und eigene Freiräume aufzubauen, oder um bestimmte Projekte zu verhindern. Doch was bedeuten Besetzungen rechtlich und welche Strafen sind unter Umständen zu erwarten? Vor allem zwei Straftatbestände sind hier wichtig. Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und Sachbeschädigung nach § 303 StGB.

Hausfriedensbruch nach § 123 StGB

Bestraft wird das vorsätzliche Eindringen in fremde Räume gegen den Willen des Berechtigten oder das Verweilen gegen die ausdrückliche Aufforderung des Berechtigten. Im Grundsatz kann eine Besetzung auch nur von der Polizei beendet werden, wenn der Inhaber des Hausrechtes eine Räumung verlangt. Um überhaupt zu einer Strafverfolgung zu kommen, muss ein Strafantrag des Berechtigten, also dem Inhaber des Hausrechtes vorliegen. Häufig werden dann Verfahren im Zusammenhang mit Besetzungen wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft später eingestellt, oder es werden Geldzahlungen fällig.

Sachbeschädigung nach § 303 StGB

Da häufig im Zusammenhang mit Besetzungen Türen oder Fenster gewaltsam geöffnet werden, um in das Objekt zu gelangen, steht in solchen Fällen eine mögliche Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung im Raum. Dafür müsste jedoch eine Sache (bspw. Schloss, Tür, Fenster) beschädigt oder zerstört werden. Da bloße unautorisierte Öffnen allein stellt noch keine Sachbeschädigung dar, sondern es muss eine Substanzverletzung vorliegen. Vor allem wenn mehrere Menschen an einer Besetzung beteiligt sind, ist es nicht immer leicht nachzuweisen, wer eine mögliche Sachbeschädigung begangen haben soll. In der Regel wird eine Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe bestraft oder durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Höhe einer möglichen Geldstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, dem eigenen Einkommen, ob es (einschlägige) Vorstrafen gibt, wie hoch der Schaden war usw. Sobald eine Besetzung einen gewalttätigen Verlauf nimmt, können sich mögliche Strafen deutlich erhöhen und weitere Straftatbestände erfüllen, bzw. Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124) oder Landfriedensbruch. Dies bietet dann auch die Grundlage für die Polizei für ein entsprechendes Einschreiten, was ansonsten ohne Aufforderung durch den Inhaber des Hausrechtes nicht möglich wäre. Das heißt im Klartext, dass die Bullen wenn z.b. Pyroartikel abgebrannt werden das Haus jederzeit betreten können um nach dem Straftäter zu fahnden, ohne dies dürften sie nicht in das Haus kommen, bis der Besitzer Anzeige stellt. Falls ihr nach einer Besetzung Ärger mit der Justiz bekommt, setzt euch mit der Roten Hilfe (Unterstützung im Falle einer Verurteilung) dem Ermittlungsausschuss (EA: Hilfe im Falle einer Polizeigewahrsam) in Verbindung und lasst euch nicht verunsichern oder einschüchtern. Für emotionale Unterstützung/ emotionale Erste Hilfe bei Repression und Gewalterfahrungen durch die Polizei kontaktiert eure lokale Out-of-Action Gruppe.

Ermittlungsausschuss: 030 6922222

Rote Hilfe Berlin: berlin@rote-hilfe.dewww.berlin.rote-hilfe.de/

Out of Action Broschüre (de)

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